20. Juni 2017

Werbefahrräder

Die Werbung hat das Fahrrad entdeckt. Fahrräder sind als Werbeträger billiger als Autos, und sie lassen sich vor Geschäften abstellen.

Oder auch an Ständern in der Fußgängerzone. Man besorgt sich ein Schrottrad, malt es an und versieht es mit einem Hinweisschild auf das eigene Geschäft.

Kostet so gut wie nichts, die Werbefläche muss man ja auch nicht mieten. Und so stehen statt (womöglich von einer Stadt verbotener Aufsteller) auf einmal Fahrräder vor Läden und transportieren ihre Werbebotschaft: Seht her, ich bin umweltbewusst und verkaufe Klamotten.

Ist das eigentlich erlaubt?
In Stuttgart muss man sich solche Werbung im öffentlichen Raum genehmigen lassen. Das musste eine Bar erfahren, die in der Tübinger Straße Werberäder aufgestellt hatte. Werbung auf Fahrrädern gilt bei uns als "wild geklebtes Plakat", wie die Stuttgarter Zeitung berichtet. Räder, die direkt vor einem Laden stehen und deutlich sichtbar fahrbereit sind, dürfen aber durchaus als Werberäder verwendet werden.
Ob solche Räder auch an Radbügeln abgestellt werden dürfen, ist nicht ganz sicher. Wenn sie nicht fahrtüchtig sind, dann auf jeden Fall nicht. Und wenn sie dort lange stehen, dann auch nicht. Was inzwischen für das blaue Werberad in der Tübinger Straße beim Gerber gilt. Es hat einen Platten und steht dort schon wochenlang.

Dieses Werberad im Radbügel in der Eberardstraße ist hingegen fahrbereit. Ob es aber auch weggefahren wird ...

Dass es in Städten dafür unterschiedliche Regelungen gibt, darauf weist auch die Fahrradkultur in Augsburg hin und rät: Die Räder müssen im Prinzip fahrbereit sein, weil sie sonst irgendwann als Fahrradleichen von der Stadt abgeräumt werden, und sie dürfen auch nicht immer am selben Radbügel stehen. Selbstredend darf ein Werberrad niemanden behindern und nicht an Ampelmasten oder Geländern angekettet sein.

Das Foto oben zeigt Werberäder aus unterschiedlichen Städten, darunter auch Stuttgart. Das Foto rechts zeigt ein Werberad in Lindau, dem man das Schild an den Sattel geschweißt hat. Und das Foto unten zeigt ein Fahrrad, dass für sich selbst und einen Laden in der Lautenschlagerstraße wirbt,  fahrtüchtig, auf eigenem Grundstück und angeschlossen.




2 Kommentare:

  1. Totale Pest die Dinger.

    Das mag okay sein, wenn die auf privatem Grund stehen, aber in Hamburg belegen sie ständig Platz an ohnehin schon knappen Fahrradbügeln.

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  2. "Kostet so gut wie nichts, die Werbefläche muss man ja auch nicht mieten."
    Schön wär's!
    Ein Fahrrad auf dem Gehweg ist sowieso mal eine Sondernutzung. Solange man es dort abstellt, um es zu parken und später wieder zu fahren, wird diese Sondernutzung überall (meines Wissens überall, bestimmte Bahnhofsvorplätze evtl. ausgenommen) geduldet.
    Das Parken zu Werbezwecken ist aber immer eine genehmigungspflichtige Sondernutzung und geht häufig mit einer Behinderung von Fußgängern einher.
    Das Problem ist nur deswegen so groß, weil keiner dagegen vorgeht.

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