31. Dezember 2014

Happy new Cycle-Year

Radfahren in Stuttgart wünscht allen Radfahrerinnen und Radfahren immer genug Luft in den Reifen und die Kette auf den Ritzeln.  

Ich danke allen Blog-Leser/innen für die konstruktiven und spannenden Diskussionen, für Anregungen, Bilder und Berichte und für die rege Anteilnahme.

Das Jahr 2015 wird für Stuttgart und seine Radler ganz bestimmt phänomenal. Und wenn nicht: Wir arbeiten dran.

4 Kommentare:

  1. „Das Jahr 2015 wird für Stuttgart und seine Radler ganz bestimmt phänomenal. Und wenn nicht: Wir arbeiten dran.“
    Ja. Es gibt noch viel zu tun.
    Gestern nachmittag habe ich folgendes erlebt: Ich bin auf einer Straße mit belegten Parkplätzen am Fahrbahnrand und nur einem Fahrstreifen für jede Richtung an eine Kreuzung herangefahren.
    Unmittelbar vor der Kreuzung enden die Parkplätze. Auf der jetzt breiteren Fahrbahn macht der Fahrstreifen für geradeaus eine Verschwenkung nach rechts, und links entsteht ein Fahrstreifen für Linksabbieger.
    Die Ampel zeigt rot, also muss ich warten. Das Auto, das hinter mir gefahren ist, fährt auf den Linksabbiegestreifen. Die Fahrerin lässt die rechte Fensterscheibe herunter und fragt freundlich: „Könnten Sie bitte weiter rechts fahren, damit man an Ihnen vorbeifahren kann?“
    Ich antworte: „Nein. Auto und Fahrrad passen nicht nebeneinander auf den Fahrstreifen.“ (Dazu, dass diese Antwort nicht vermessen ist, schreibe ich weiter unten noch etwas.)
    Die Fahrerin erwidert darauf nichts, aber die Enttäuschung und der Unwille sind ihr deutlich ins Gesicht geschrieben.
    Als die Ampel auf grün schaltet, fährt sie flott an und geradeaus (ähem) weiter, mich überholend, statt links abzubiegen.
    Leider gehöre ich nicht zu den Schlagfertigen, sonst hätte ich sie auf ihre Bitte hin fragen können, ob ihr denn der zweite Fahrstreifen (nämlich der der Gegenrichtung) zum Überholen nicht reiche. Fortsetzung folgt:

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    1. An dieser klassischen kleinen Begebenheit kann man schön sehen, was in den Köpfen noch herumspukt:
      1. Als „Überholen“ gilt nur, wenn dabei der Fahrstreifen gewechselt werden muss.
      2. Zum Überholen den Fahrstreifen der Gegenrichtung mitbenutzen zu müssen, ist eine Zumutung, muss man dabei doch auf den Gegenverkehr Rücksicht nehmen. Man fühlt sich durch diese Zumutung behindert.
      3. Radfahrer mit mangelndem seitlichen Abstand im selben Fahrstreifen zu überholen, zählt nicht als Überholen sondern als Vorbeifahren und ist das gute Recht des Kraftfahrers. Der Radfahrer soll sich nicht so anstellen und einfach ein bisschen Platz machen.
      Übersehen wird dabei Folgendes:
      1. Überholen liegt immer dann vor, wenn an fahrenden Fahrzeugen vorbeigefahren wird, egal, ob dabei der Fahrstreifen gewechselt wird oder nicht. Den Fahrstreifen der Gegenrichtung mitzubenutzen ist der Normalfall, wann immer pro Fahrtrichtung nur 1 Fahrstreifen vorhanden ist. Damit wird auch ein Radfahrer, wenn „nur an ihm vorbeigefahren“ wird, durch § 5, Absatz 4 der StVO geschützt. Daraus: „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.“ und „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“
      2. § 1 der StVO gibt kein Recht auf allzeit unbehinderte Fahrt. Absatz 2 lautet nicht so: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.“ Dort steht vielmehr: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
      3. Von Radfahrern zu verlangen, sie sollen einfach mal ein bisschen Platz machen, indem sie im Aufklappbereich der Türen geparkter Autos fahren, heißt, sie einer Gefahr auszusetzen. Bereits § 1 der StVO schiebt dem einen Riegel vor.
      4. Wie breit muss ein Fahrstreifen sein, damit ein PKW und ein Fahrrad ungefährdet nebeneinander darauf fahren können, wenn daneben Fahrzeuge parken?
      Eine geöffnete Autotür braucht gut und gerne 1,30 m oder mehr.
      Der Radfahrer ist ca. 70 cm breit. Weil er balancieren muss, wird ihm unter normalen Umständen 30 cm Schwankungsbreite zusätzlich zugestanden.
      Die Rechtsprechung zu § 5 Absatz 4 Satz 2 verlangt vom überholenden unter normalen Umständen einen seitlichen Abstand von wenigstens 150 cm.
      Ein PKW ist einschließlich der Außenspiegel ca. 220 cm breit. Nach Adam Ries ergibt sich eine erforderliche lichte Weite von mindestens 6.0 m, die zum Überholen notwendig sind.
      Ohne einen Fahrstreifenwechsel des Überholers ist das nicht zu machen.
      Das meint im Übrigen auch die StVO, denn sie schreibt in § 7, Absatz 1, Satz 2: „Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.“
      Das bedeutet zweifelsohne, dass das Fahrrad neben dem Auto im selben Fahrstreifen keinen Platz mehr hat, denn der Platz wird bereits vollständig vom Auto verbraucht.
      Ja, solang das in den Köpfen vieler Autofahrer, mancher Polizeibeamter, Verkehrsplaner und Radfahrer(!) noch nicht angekommen ist, bleibt wahrlich noch viel zu tun.
      Helmut Waitzmann
      E‐Mail‐Adresse (täglich neu): JJJJMMTT.throttle@xoxy.net, dabei für JJJJ, MM und TT bitte das Jahr, den Monat und den Tag von heute einsetzen

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    2. Genau, Lieber Helmut. Und weil ein Autofahrer eigentlich nicht an einem Radfahrer vorbei kommt, ohne die Spur zu wechseln, ist das Nebeneinanderfahren von Radlern auch keine Behinderung. Radfahrer dürfen nämlich nebeneinander fahren, wenn sie den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Da wäre deine Autofahrerin vermutlich aus der Haut gefahren.

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  2. ...und mein Wunsch von mir an die Stadt: weniger Rollsplitt auf Radwegen bzw. im Schlossgarten. Da könnte man meinen, die haben durch die milde Zeit so viel davon gebunkert, dass man das Zeug jetzt mal großzügig verteilen kann. Nur hat mir das in den letzten Tagen schon zwei nicht gerade billige Reifen aufgeschlitzt, mit denen ich bisher keine Probleme und im letzten Winter auch keine Panne erlebt habe. Rollsplitt hat auf Radwegen eigentlich auch nichts verloren, ist höchstens auf gemischten Wegen vertretbar, ansonsten bitte Taumittel/Salz wie auf allen anderen Straßen auch.

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